Gewerbegebiet

 

 

Derzeit laufen Vorbereitungen zur Realisierung einer Gewerbegebietserweiterung in Georgsdorf. Die Grundstücke wurden inzwischen von der GGB erworben. Die Flächen liegen östlich des Kanals und süd-/östlich des vorhandenen Gewerbegebietes.

 

Auskünfte erteilt:

 

Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft Landkreis Grafschaft Bentheim mbH

 

Herr Wolters

 

Tel.: 05921/ 961293

Fax: 05921/ 961290

Email: wolters@ggb-grafschaft.de

 

Hier ein Auszug aus dem Bebauungsplan mit den Gewerbegrundstücken, die angeboten werden können:

 

 

Derzeit können bereits zwei Grundstücke mit Größen von 4.000 und 1.500 bis 7.000 m² an der Straße "Neues Land" angeboten werden, die sofort bebaut werden können, da für diese keine Erschließungsstraße gebaut werden muss.

Fakten des Gewerbegebietes:

 

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Gesamtgröße: ca. 56.000 m²

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kleinstmögliche Fläche: 1.400 m² (55 x 25 m)

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größtmögliche Fläche: 20.000 m² (160 m x 120 m)

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bauliche Nutzungsmöglichkeit: GEe (eingeschränktes Gewerbegebiet)

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bebaubare Grundstücksfläche: 80 %

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Geschoßflächenzahl: 1,6

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maximale Gebäudehöhe: 12 m, weitere 3 m im Ausnahmefall

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Zahl der Vollgeschosse: 2

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Abstand zu anderen Gebäuden: mindestens 3 m oder Grenzbebauung

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Baugrundbeschaffenheit: unterhalb einer 50 bis 150 cm starken Torfauflage guter Baugrund

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Flächenneigung: eben

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Strom, Gas und Trinkwasser: vorhanden, Menge nach Bedarf

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Abwasseranschluß: vorhanden

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Telefonanschluß: vorhanden

 

Der Grundstücksverkaufspreis wird auf Anfrage mitgeteilt.

Weitere Informationen zum Gewerbegebiet Georgsdorf erhalten Sie hier als pdf-Datei.

Die Gemeinde Georgsdorf ist sog. GA-Fördergebiet. Mit GA-Mitteln wird insbesondere die Ansiedlung neuer und die Erweiterung bestehender Unternehmen des produzierenden Gewerbes und des Dienstleistungsbereiches bezuschußt. Bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen (u. a. überregionaler Absatz, Schaffung neuer bzw. Sicherung bestehender Arbeitsplätze) kann ein Investitionszuschuß von bis zu 18 % gewährt werden. Für Unternehmen aus bestimmten Branchen, die nicht die Voraussetzungen für eine GA-Förderung erfüllen, gibt es vergleichbare Fördermöglichkeiten durch ein Förderprogramm des Landkreises Grafschaft Bentheim. Die Mitarbeiter der GGB beraten Sie gern über die Fördermöglichkeiten und sind bei der Antragstellung behilflich.

Weitere Fördermöglichkeiten ergeben sich zudem aus den vielen Darlehensprogrammen des Landes und des Bundes. Auch zu Einzelheiten dieser Programme erteilt die GGB gerne Auskunft.

Bei Interesse an einem Grundstückskauf nehmen Sie bitte mit Herrn Wolters Kontakt auf.